Mietvertrag für Gewerberäume

Vermietung von gewerblich genutzten Räumen

Unternehmer brauchen Räumlichkeiten, die sie gewerblich nutzen können, um ihr Gewerbe zu betreiben. Die Mehrzahl der Unternehmen mietet entsprechende Räumlichkeiten an. Der Unternehmer schließt in solchen Fällen mit dem Eigentümer der Immobilien einen Mietvertrag ab.

Mietvertrag

Die Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches in Bezug auf Mietrecht gelten bei Vermietung von gewerblich genutzten Räumen eingeschränkt (§ 578 Abs. 2 BGB). Die Bestimmungen des Mieterschutzgesetzes gelten für Gewerbemietverträge nicht, da die Räume nicht dem Wohnzweck dienen.

Gewerbemietvertrag und Umsatzsteuer

Unternehmen sind, sofern sie keine entsprechende Freistellung haben, umsatzsteuerpflichtig. Mieteinnahmen dagegen sind umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 a UStG). Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für Mietverträge, welche der Vermieter mit nicht umsatzsteuerpflichtigen Mietern abschließt. Sind jedoch beide Parteien umsatzsteuerpflichtig, können die Parteien die Option zur Zahlung von Umsatzsteuer nutzen. Nutzen beide Parteien die Option zur Zahlung von Umsatzsteuer, hat die Rechnungsstellung entsprechend § 14 Abs. 1 UStG zu erfolgen.

Mietzahlungen

Um die Mietzahlungen umsatzsteuermäßig zu nutzen, vereinbaren beide Vertragsparteien im Mietvertrag die Zahlung von Umsatzsteuer. Ist eine der Parteien bei Vertragsabschluss nicht umsatzsteuerpflichtig, ist eine schriftlich formulierte Option im Mietvertrag rechtens, die formularmäßig die Zahlung von Umsatzsteuer beschreibt. Ist keine dieser Optionen im Mietvertrag schriftlich festgelegt, ist der Mieter nicht verpflichtet, Umsatzsteuer zu bezahlen.

Ust

Haben sich beide Parteien zur Zahlung von Umsatzsteuer verpflichtet, gilt diese Verpflichtung sowohl auf die Miete wie auch auf die Nebenkosten und allen weiteren Kosten und Zahlungen. Endet der Mietvertrag und der Mieter übergibt die Mietsache nicht fristgemäß, kann der Vermieter gemäß § 546 a BGB Schadensersatz fordern. Auf diese Forderung schlägt sich ebenfalls die Umsatzsteuer nieder.

Form des Mietvertrags für gewerblich genutzte Objekte

Wie bei allen üblichen Mietverträgen enthalten auch Mietverträge für Geschäftsräume die Daten von Vermieter und Mieter sowie die Beschreibung des Mietobjekts. In der Regel verpflichtet der Vermieter den Mieter zum Abschluss einer Versicherung, die Glasschäden einschließt. Daneben kommen nachstehende Punkte in Betracht.

• Mietzeit
• ordentliche Kündigungsfrist
• Außerordentliche Kündigung
• Miete
• Anpassung der Miete
• Kaution
• Bauliche Veränderungen der Räume sowie Renovierung und Ausbesserung
• Änderung der Nutzung
• Untervermietung
• Reklame im Außenbereich
• Inventar des Mieters
• Wettbewerbsschutz
• Weitere Vereinbarungen
• Gerichtsstand
• Ort, Datum und Unterschrift beider Parteien.

Sonstiges

Meist kommt der Paragraf „Sonstiges“ hinzu, der mündliche Vereinbarungen, Ergänzungen und Änderungen regelt. Der obligatorische Satz „Ist oder wird eine Bestimmung des Mietvertrages unwirksam, berührt die Unwirksamkeit der Bestimmung die Wirksamkeit des gesamten Vertrags nicht“.Weitere Informationen erhalten Sie zum Downloaden bei Formblitz.