Mietvertrag Wohnräume allgemein

Ein Mietvertrag kann sowohl in Schriftform als auch per Handschlag abgeschlossen werden, sofern Einigkeit beider Parteien über das Mietobjekt und die Mietkonditionen besteht. In der Regel schließen Vermieter und Mieter den Mietvertrag schriftlich ab. Die Pflichten und Rechte von Mieter und Vermieter ergeben sich aus dem Gesetz.
Gemäß § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, während der Mietzeit dem Mieter den Gebrauch der Mietsache zu ermöglichen. Die Mietsache ist vom Vermieter an den Mieter in dem Zustand zu überlassen, die dem vertragsgemäßen Gebrauch entspricht (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB).

Schriftform

Der in Schriftform formulierte Mietvertrag regelt die Pflichten und Rechte von Vermieter und Mieter. Vordrucke für Mietverträge gibt es im Internet auf den entsprechenden Websites. Regelt der Vermieter entweder handschriftlich oder mit der Maschine geschriebene weitergehende Dinge, ist für den Mieter Vorsicht geboten. Der Mietvertrag enthält in der Regel folgende Punkte:

• Vertragsdauer,
• Schönheitsreparaturen,
• Kehrwoche,
• Mieterhöhungen und
• Weitere Regelungen wie beispielsweise Tierhaltung.

Unbefristeter Vertrag

Üblicherweise verfassen Vermieter Mietverträge mit unbestimmter Laufzeit oder unbefristet (§ 550 Satz 1 BGB). Daneben gibt es auch befristete Mietverträge und Zeitmietverträge. Schönheitsreparaturen, welche Mieter und Vermieter vertraglich vereinbaren, sind gefährliche Klauseln. Meist bestehen Vermieter auf eine komplette Renovierung, wenn der Mieter auszieht. Baugenossenschaften und andere Wohnungsbaugesellschaften gehen derzeit dazu über, die Renovierung dem Mieter beim Einzug in die Wohnung zu überlassen.

Unterschrift

Bevor Mieter einen Mietvertrag unterzeichnen, sollten sie sich über die Höhe der Miete anhand des Mietspiegels informieren. Der Mietspiegel ist eine Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmieten gemäß §§ 558e und 558d BGB. Die Parteien haben die Möglichkeit, im Mietvertrag eine Staffelmiete nach § 557a BGB oder eine Indexmiete nach § 557b BGB zu vereinbaren. Bei beiden Vereinbarungen muss die Miete mindestens ein Jahr konstant bleiben.

Treppenreinigung

Kehrwoche und Co. gehören in den Bereich der Arbeitsleistungen, welche oft in der Hausordnung zusammengefasst sind. Diese Arbeiten verteilt der Vermieter auf die Hausgemeinschaft, die im Wechsel zur Treppenreinigung oder Schnee räumen verpflichtet ist. Die Arbeitsleistungen können aber auch die Gartenpflege enthalten. Sofern kein Hausmeister vorhanden ist, der diese Arbeiten verrichtet, entfallen diese Arbeiten auf die Hausgemeinschaft.

Schriftform

Eindeutige Regelungen in Schriftform sind notwendig, wenn es um die Nutzung von Nebenräumen geht. Der Mieter sollte sich schriftlich bestätigen lassen, welche Einbauten er vornehmen darf und welche vom Vermieter ausdrücklich untersagt sind. Ein weiterer Punkt ist die Tierhaltung. Nicht jeder Vermieter will Hunde oder Katzen im Haus, weshalb eine schriftliche Regelung sinnvoll ist. Weitere Informationen sind zum Download bei Formblitz erhältlich.